Ja zur Pflege! Ja zur Pflegekammer!

Für eine bessere Zukunft in der Pflege

Jetzt haben wir als Profession Pflege die Chance zu zeigen, was in uns steckt. Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft der Pflege gestalten. Denn: Wir sind die Pflege und ohne uns geht es auch in Baden-Württemberg nicht mehr! Daher ist unser Motto: „Pflege. Nur mit uns!“ Wir wollen Pflege stärken, gestalten und mitbestimmen – dafür treten elf Berufsverbände und Fachgesellschaften im Land an.

Die Landespflegekammer, das sind wir – alle Pflegefachkräfte. Egal ob aus der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Wir alle haben ein Ziel – künftig die Pflege in Baden-Württemberg mitzugestalten.

 Dafür brauchen wir politischen Einfluss. Das geht momentan nur mit einer Landespflegekammer. Die Zukunft der Pflege im Ländle liegt in unserer Hand. Packen wir es an. Denn gemeinsam schaffen wir es, dass unsere Interessen und Bedürfnisse Gehör finden. Damit Sie und Ihre Stimme berücksichtigt werden können, ist eine Registrierung notwendig.

Damit haben Sie zum einen die Chance, bei der Wahl zur Vertreterversammlung Ihre Stimme abzugeben. Das reicht Ihnen nicht? Kein Problem, dann lassen Sie sich doch in die Vertreterversammlung wählen. Auch dafür ist es jedoch notwendig, dass Sie als Pflegefachperson registriert sind.

Die nächsten Schritte:

Im Juli 2023 hat der Gründungsausschuss seine Arbeit aufgenommen. Das Sozialministerium hatte bis dahin schon alles rund um die Registrierung mit dem IT-Dienstleister geregelt.

So wurden in einem ersten Schritt ab Ende Augusta 2023 die Arbeitgeber angeschrieben, dass sie die bei ihnen beschäftigten Pflegefachpersonen an den Gründungsausschuss melden müssen. Diese hatten dann einen Monat Zeit, die Daten vorzubereiten, bis das Meldeportal offiziell an den Start ging. Die Arbeitgeber haben zu diesem Termin auch begleitendes Infomaterial bekommen, das sie ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen konnten.

Die Meldung auf dem Meldeportal war dann ab Ende September 2023 möglich. Nicht alles lief reibungslos, aber die meisten Arbeitgeber:innen haben innerhalb der offiziellen Frist gemeldet. 

In einem zweiten Schritt wurden ab 8. Januar 2024 die gemeldeten Arbeitnehmer:innen vom Gründungsausschuss angeschrieben und nochmals zu den Möglichkeiten und Vorteilen einer Pflegekammer informiert. Sie hatten bis 22. Februar Zeit, eine eventuelle Eingabe abzugeben.

Der Gründungsausschuss nimmt dann alle Einwendungen entgegen, prüft diese und wertet sie aus. Aufgrund der hohen Anzahl an schriftlichen Einwendungen wird die Einzelfallprüfung etwas länger als ursprünglich angenommen andauern. Das finale Ergebnis muss dann noch von einem unabhängigen Notar rechtssicher überprüft und bestätigt werden, bevor Sozialminister Manfred Lucha offiziell das Erreichen oder Nichterreichen des Quorums verkünden kann.