Liebe Kollegen und Kolleginnen,
die Aktivitäten zur Errichtung der Pflegekammer in Baden- Württemberg starten erneut.
Das politische Ziel, eine Pflegekammer in Baden- Württemberg zu gründen, wurde erneut im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021- 2026 aufgenommen. Im April 2022 wurde im Ministerium für Soziales und Integration die Stabstelle Pflegekammer wieder eingerichtet, die einen neuen Gesetzentwurf erarbeiten wird. Die Koordination für die Vorbereitung der Pflegekammer und des Gründungsausschusses wird in Zukunft die Stabstelle Pflegekammer im Ministerium und dem Landespflegerat Baden-Württemberg gemeinsam getragen . Im Landespflegerat sind alle maßgeblichen Berufsverbände und Gesellschaften des Landes vertreten. (8 Verbände und Organisationen).
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
Wichtige Info – Neuer Start zur Errichtung einer Pflegekammer.
2022-08-02_FN_Neuer_Anlauf_für_Pflegekammer
Wichtigsten Wahlforderungen der Bundespflegekammer:
Forderung 1: Personalausstattung verbessern
Die Bundespflegekammer fordert,
- in allen Ausbaustufen verbindliche und bundeseinheitliche Einführung des Personalbemessungsverfahrens in Pflegeheimen, wobei im Rahmen der Erprobung zukunftsweisende Versorgungskonzepte berücksichtigt und das Verhältnis von Fach- zu Assistenzkräften kritisch überprüft werden müssen.
- die PPR 2.0 als vorläufige Personalbemessungsgrundlage im Krankenhaus umgehend umzusetzen und parallel ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zu entwickeln.
- die bislang landesrechtlich geregelten Pflegehelferausbildungen bundeseinheitlich auszugestalten (Dauer: 2 Jahre) und eine Qualifizierungsoffensive zu starten, um den notwendigen Bedarf zu decken.
- die Ausbildungszahlen zu erhöhen und Studienplätze für Pflege in der Erstausbildung sowie postgraduiert zur Spezialisierung deutlich auszubauen.
- Etablierung und Refinanzierung von umfassenden Integrationsprogrammen für ausländische Pflegefachpersonen.
- die Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben, um die Pflegenden zu entlasten.
- Aufbau einer Pflegereserve für den Pandemie- und Katastrophenfall gemeinsam mit den Pflegekammern.
Forderung 2: Mehr Mitsprache
Die Bundespflegekammer fordert,
- Vertreter des Pflegerufes mit Stimmrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss und beim Gemeinsamen Qualitätsausschuss beteiligen.
- Beteiligungsrechte der Pflegeberufe in allen Gremien, die die Pflege betreffende Entscheidungen fällen (z.B. Corona-Krisenstäbe).
- in der Bundesregierung die Stelle einer Chief Government Nurse zu schaffen.
- Bereitstellung einer Anschubfinanzierung für die Bundespflegekammer durch den Bundesgesetzgeber.
Forderung 3: Neuverteilung der Aufgaben im Gesundheitswesen
Die Bundespflegekammer fordert,
- Mehr Entscheidungsbefugnisse für Pflegefachpersonen beispielsweise bei der Gestaltung der Pflege und der Verordnung von Leistungen.
- Beseitigung der rechtlichen Barrieren und flächendeckende Umsetzung von Modellprojekten zur Heilkundeübertragung an Pflegefachpersonen.
- Fortsetzung des Strategieprozesses mit dem Ziel, eine Roadmap für die Einführung des Community Health Nursing, Schulgesundheitspflege bzw. Advanced Practice Nursing in Deutschland zu erarbeiten.
Forderung 4: Angemessene Bezahlung
Die Bundespflegekammer fordert,
- die Gehälter in der Langzeitpflege und Rehabilitation schnell an die der Krankenhauspflege anzugleichen.
- einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Langzeitpflege abzuschließen, der sich am TVöD oder den AVR der konfessionellen Krankenhausträger orientiert.
- das Lohnniveau für alle Pflegefachpersonen schrittweise auf ein Einstiegsgehalt von 4.000 Euro brutto anzuheben.
- Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich.
- Bessere Absicherung von Pflegefachpersonen bei Erwerbsunfähigkeit.
Forderung 5: Pflege gerecht finanzieren
Die Bundespflegekammer fordert,
- die Finanzierung in der Pflegeversicherung solidarisch zu regeln, d.h. die Eigenanteile sozial gerecht zu deckeln und die Mehrkosten solidarisch über höhere Beiträge und Steuermittel zu finanzieren.
- nachhaltig und legislaturperiodenübergreifend ein Pflegebudget im Krankenhaus sicherzustellen, das nach oben nicht begrenzt ist.
- die Weiterführung des DRG-Systems in der heutigen Form lehnt die Bundespflegekammer ab. Vorhaltekosten im Sinne einer Basisversorgung und Reservekapazitäten in Krisenzeiten müssen pauschal finanziert werden.
- die Investitionsfinanzierung in Krankenhäusern und stationärer Pflege im Sinne der Vorhaltung vonseiten des Staates zu sichern.
Den 12-seitigen Forderungskatalog zur Bundestagswahl 2021 können Sie unter https://t.co/ZSbdNFCnzt pic.twitter.com/Y7xtrIIRt4
nachlesen.
Herzliche Grüße
Andrea Kiefer
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
aus Rheinland- Pfalz:
Der Wahlgang zur Wahl der Vertreterversammlung der Landespflegekammer in Rheinland- Pfalz ist beendet, das vorläufige Ergebnis kann auf der Homepage der Landespflegekammer www,pflegekammer-rlp.de abgerufen werden.
Die Konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung findet am 7. / 8. September in Mainz mit Vorstands- und Ausschusswahl statt.
aus Nordrhein- Westfalen:
Ab sofort können Sie sich Pflegefachpersonen ,wenn Sie als Pflegefachperson in NRW arbeiten, bei der Pflegekammer NRW registrieren. Dazu benötigen Sie nur eine E-Mail-Adresse und den Personalausweis.
Gehen Sie zum Mitgliederportal der Homepage, www.pflegekammer-nrw.de,dort finden Sie eine genaue Anleitung
Nur registrierte Mitglieder sind berechtigt an der Wahl der Kammerversammlung im Frühjahr 2022 teilzunehmen oder sich selbst zur Wahl zu stellen.