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Presse | 02.08.2021

Neuigkeiten

 

 

Wichtigsten Wahlforderungen der Bundespflegekammer:

Forderung 1: Personalausstattung verbessern

Die Bundespflegekammer fordert,

  • in allen Ausbaustufen verbindliche und bundeseinheitliche Einführung des Personalbemessungsverfahrens in Pflegeheimen, wobei im Rahmen der Erprobung zukunftsweisende Versorgungskonzepte berücksichtigt und das Verhältnis von Fach- zu Assistenzkräften kritisch überprüft werden müssen.
  • die PPR 2.0 als vorläufige Personalbemessungsgrundlage im Krankenhaus umgehend umzusetzen und parallel ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zu entwickeln.
  • die bislang landesrechtlich geregelten Pflegehelferausbildungen bundeseinheitlich auszugestalten (Dauer: 2 Jahre) und eine Qualifizierungsoffensive zu starten, um den notwendigen Bedarf zu decken.
  • die Ausbildungszahlen zu erhöhen und Studienplätze für Pflege in der Erstausbildung sowie postgraduiert zur Spezialisierung deutlich auszubauen.
  • Etablierung und Refinanzierung von umfassenden Integrationsprogrammen für ausländische Pflegefachpersonen.
  • die Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben, um die Pflegenden zu entlasten.
  • Aufbau einer Pflegereserve für den Pandemie- und Katastrophenfall gemeinsam mit den Pflegekammern.

Forderung 2: Mehr Mitsprache

Die Bundespflegekammer fordert,

  • Vertreter des Pflegerufes mit Stimmrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss und beim Gemeinsamen Qualitätsausschuss beteiligen.
  • Beteiligungsrechte der Pflegeberufe in allen Gremien, die die Pflege betreffende Entscheidungen fällen (z.B. Corona-Krisenstäbe).
  • in der Bundesregierung die Stelle einer Chief Government Nurse zu schaffen.
  • Bereitstellung einer Anschubfinanzierung für die Bundespflegekammer durch den Bundesgesetzgeber.

Forderung 3: Neuverteilung der Aufgaben im Gesundheitswesen

Die Bundespflegekammer fordert,

  • Mehr Entscheidungsbefugnisse für Pflegefachpersonen beispielsweise bei der Gestaltung der Pflege und der Verordnung von Leistungen.
  • Beseitigung der rechtlichen Barrieren und flächendeckende Umsetzung von Modellprojekten zur Heilkundeübertragung an Pflegefachpersonen.
  • Fortsetzung des Strategieprozesses mit dem Ziel, eine Roadmap für die Einführung des Community Health Nursing, Schulgesundheitspflege bzw. Advanced Practice Nursing in Deutschland zu erarbeiten.

Forderung 4: Angemessene Bezahlung

Die Bundespflegekammer fordert,

  • die Gehälter in der Langzeitpflege und Rehabilitation schnell an die der Krankenhauspflege anzugleichen.
  • einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Langzeitpflege abzuschließen, der sich am TVöD oder den AVR der konfessionellen Krankenhausträger orientiert.
  • das Lohnniveau für alle Pflegefachpersonen schrittweise auf ein Einstiegsgehalt von 4.000 Euro brutto anzuheben.
  • Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich.
  • Bessere Absicherung von Pflegefachpersonen bei Erwerbsunfähigkeit.

Forderung 5: Pflege gerecht finanzieren

Die Bundespflegekammer fordert,

  • die Finanzierung in der Pflegeversicherung solidarisch zu regeln, d.h. die Eigenanteile sozial gerecht zu deckeln und die Mehrkosten solidarisch über höhere Beiträge und Steuermittel zu finanzieren.
  • nachhaltig und legislaturperiodenübergreifend ein Pflegebudget im Krankenhaus sicherzustellen, das nach oben nicht begrenzt ist.
  • die Weiterführung des DRG-Systems in der heutigen Form lehnt die Bundespflegekammer ab. Vorhaltekosten im Sinne einer Basisversorgung und Reservekapazitäten in Krisenzeiten müssen pauschal finanziert werden.
  • die Investitionsfinanzierung in Krankenhäusern und stationärer Pflege im Sinne der Vorhaltung vonseiten des Staates zu sichern.

 

Den  12-seitigen Forderungskatalog zur Bundestagswahl 2021 können Sie unter https://t.co/ZSbdNFCnzt pic.twitter.com/Y7xtrIIRt4 

nachlesen.

Herzliche Grüße

Andrea Kiefer

 

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

aus Rheinland- Pfalz:

Der Wahlgang zur Wahl der Vertreterversammlung der Landespflegekammer in Rheinland- Pfalz ist beendet, das vorläufige Ergebnis kann auf der Homepage der Landespflegekammer www,pflegekammer-rlp.de abgerufen werden.

Die Konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung findet am 7. / 8. September in Mainz mit Vorstands- und Ausschusswahl statt.

aus Nordrhein- Westfalen:

Ab sofort können Sie sich Pflegefachpersonen ,wenn Sie als Pflegefachperson in NRW arbeiten, bei der Pflegekammer NRW registrieren. Dazu benötigen Sie nur eine E-Mail-Adresse und den Personalausweis.

Gehen Sie zum Mitgliederportal der Homepage, www.pflegekammer-nrw.de,dort finden Sie eine genaue Anleitung

Nur registrierte Mitglieder sind berechtigt an der Wahl der Kammerversammlung im Frühjahr 2022 teilzunehmen oder sich selbst zur Wahl zu stellen.

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