pflege. nur mit uns!

Der Gründungsausschuss kommt endlich. Im Herbst will das Kabinett den Gesetzentwurf beraten. Voraussichtlich in 2023 wird der Gründungsausschuss dann seine Arbeit aufnehmen. Von da an hat er 18 Monate Zeit, die Pflegefachkräfte anzuschreiben und zu registrieren. Im Anschluss dürfen alle bis dahin registrierten Pflegekräfte ihre Vollversammlung wählen.

Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Presse

Sie sind Journalist und haben Fragen? Wir halten Sie auf dem Laufenden: Hier finden Sie Neuigkeiten und aktuelle Pressemitteilungen ebenso wie weitere interessante Informationen zum Gründungsausschuss und der Landespflegekammer.

Termine

Wir sind für Sie im Land unterwegs. Egal ob Diskussionsveranstaltung vor Ort, Infoveranstaltung in Ihrer Einrichtung oder Podcast-Aufzeichnungen zur Kammerthematik. Hier finden Sie interessante News zu #PflegeBleibtLaut on the road.

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Unser Weg auf einen Blick

Registrierung

Erst wenn der Gründungsausschuss seine Arbeit aufgenommen hat, ist es möglich, dass sich Pflegekräfte für die Kammer registrieren. Nur registrierte Mitglieder sind im Übrigen wahlberechtigt. Wir informieren Sie, wenn es losgeht.

Wussten Sie eigentlich, dass die Mitglieder des Gründungsausschusses ehrenamtlich arbeiten? Haben Sie Interesse, sich als Kammerbotschafter oder in anderer Form zu engagieren?

Wissenswertes

Examinierte Pflegefachpersonen werden künftig Mitglied in der Landespflegekammer Baden-Württemberg sein. Wir haben hier mit einigen Vorurteilen aufgeräumt und für Sie Wissenswertes rund um die Kammergründung und die anschließende Mitgliedschaft zusammengefasst. Sie haben Interesse an einer persönlichen Beratung oder Fragen? Dann schauen Sie hier vorbei oder sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne!