pflege. nur mit uns!

Die Anschreiben wurden ab dem 8. Januar versendet, die Frist für die Einwendungen lief bis 23. Februar. Nun werden diese ausgewertet und unabhängig geprüft. Dieser Prozess dauert noch an, da der Gründungsausschuss in die Einzelfallprüfung gehen musste. Der neue offizielle Verkündungstermin durch Sozialminister Manfred Lucha steht noch nicht fest.

Mythos oder Fakt

Unsere Serie Mythos oder Fakt auf Social Media erfreut sich großer Beliebtheit. Daher haben wir die einzelnen Posts auf Postkartenformat gebracht, so dass Sie diese nutzen können.

Berufspolitik

Der Gründungsausschuss nimmt zu wichtigen und aktuellen politischen Fragestellungen wie beispielsweise dem Pflegekompetenzgesetz Stellung und positioniert sich.

Pflege bleibt laut

In den vergangenen Monaten hat der Gründungsausschuss in verschiedenen Podcasts informiert und über die Vorteile und Möglichkeiten einer Pflegekammer aufgeklärt. Interesse an den Podcastfolgen?

Immer up to date

Mit unserem Newsletter halten wir Sie über die Entwicklungen rund um die Kammergründung in Baden-Württemberg auf dem Laufenden. Abonnieren Sie diesen am besten gleich, um immer zeitnah alle wichtigen Infos auf einen Blick zu bekommen. Oder schauen Sie in der Rubrik Veranstaltungen vorbei, um einen Überblick über vergangene und noch bevorstehende Termine zu bekommen.


Unser Weg auf einen Blick

Registrierung

Der Gründungsausschuss hat am 24. August 2023 die Anschreiben an die Arbeitgeber versendet, die dann bis 19. Oktober 2023 Zeit haben, die bei ihnen tätigen Pflegefachpersonen an den Gründungsausschuss zu melden. Der Prozess soll bis 25. März 2024 abgeschlossen sein. Dann will das Sozialministerium das Erreichen des 60-Prozent-Quorums feststellen.

Mythos oder Fakt?

Seit Kurzem haben wir auf Social Media eine neue Serie “Mythos oder Fakt”. Hier decken wir wöchentlich einen Irrglauben auf, der bezüglich der Kammergründung kursiert. Hier finden Sie die Fakten auf einen Blick – als Postkarten aufbereitet, die Sie gerne auch ausdrucken dürfen.